Vorstandswahl der Steuerberaterkammer Thüringen

Im Oktober haben die Mitglieder der Steuerberaterkammer Thüringen auf der 32. Kammerversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Wir freuen uns, dass neben dem Präsidenten Herrn Dr. Herbert Becherer, mit Steffi Lorenz auch ein Mitglied der Geschäftsleitung von Ruschel & Coll. in Ihrem Amt als weiteres Vorstandsmitglied bestätigt wurde.

Zu den Aufgaben der Steuerberaterkammer gehört die Berufsorganisation und –aufsicht der Steuerberater in Thüringen. Darüber hinaus ist die Kammer zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten und die Qualifikation zu Steuerfachwirten in den Kanzleien. Gerade bei der Modernisierung und Transformation des Ausbildungsberufs in den digitalen Kanzleialltag, wird Steffi Lorenz Ihre bisherige Vorstandsarbeit konsequent fortsetzen.

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2021

Einmal jährlich veröffentlicht das Thüringer Finanzministerium eine Bilanz in eigener Sache. Mit Interesse verfolgen viele Steuerzahler die veröffentlichten Kennzahlen. Auch wir als Steuerberatungsgesellschaft, mit regionalem Tätigkeitsschwerpunkt in Thüringen, werfen gern einen Blick aus unserer beruflichen Perspektive auf den Jahresbericht. Nachfolgend geben wir wesentliche Kennzahlen auszugsweise wider. Das vollständige Dokument ist unter www.finanzen.thueringen.de abrufbar.

Zum Stichtag 01.01.2022 beschäftigten die Thüringer Finanzämter 2.598 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Durchschnittsalter aller Bediensteten betrug knapp 48 Jahre.

Die Thüringer Finanzämter nahmen im Kalenderjahr 2021 insgesamt Steuern in Höhe von 7,8 Mrd. Euro ein, was einem Anstieg zum Vorjahr um 5,7 Prozent entspricht.

Zur Höhe des Gesamtsteueraufkommens tragen die Lohnsteuer (3,5 Mrd. Euro) und die Umsatzsteuer (2,2 Mrd. Euro) überproportional bei. Trotz der Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt, wie beispielsweise Kurzarbeit, ist bei den eingenommenen Lohnsteuern eine Steigerung zum Vorjahr zu verzeichnen. Auch die Einnahmen aus der Einkommensteuer (0,9 Mrd. Euro) erhöhten sich gegenüber 2020. Das Steueraufkommen der Umsatzsteuer ging im Jahr 2021 zum wiederholten Mal zurück, dagegen stieg das Steueraufkommen der Körperschaftsteuer (0,4 Mrd. Euro) im Jahr 2021 wieder an.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 5.239 Außenprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2019 waren es indes noch 8.655. Grund für den starken Rückgang an Prüfungen in den vergangenen zwei Jahren ist die anhaltende Corona-Pandemie mit den einhergehenden Kontaktbeschränkungen. Die ca. 300 Thüringer Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen erzielten im Jahr 2021 ein steuerliches Mehrergebnis von insgesamt rund 73 Millionen Euro (Vorjahr: 60 Millionen Euro).

Daneben sind in Thüringen derzeit 57 Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder tätig. Im vergangenen Jahr wurden 364 Fahndungsprüfungen und 129 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden erledigt. Dabei wurden 134 Strafverfahren eingeleitet und Mehrsteuern in Höhe von rund 20 Millionen Euro festgestellt.

Interessant ist auch, wie sich der Bund, das Land Thüringen und die Thüringer Gemeinden dieses Steueraufkommen teilen: Während sich Bund und Länder das Körperschaftsteueraufkommen hälftig teilen, gehen 51,2 % der Umsatzsteuern in den Thüringer Landeshaushalt und 45,1 % an den Bundeshaushalt. Der Rest (3,7 %) fließt den Thüringer Gemeinden zu. Von der Lohn- und Einkommensteuer gehen 15 % an die Thüringer Gemeinden. Bei dieser Steuerart wird der Rest wiederum hälftig zwischen Bund und Land Thüringen aufgeteilt.

Insgesamt 373.537 der für den Veranlagungszeitraum 2020 im Jahr 2021 veranlagten Steuererklärungen wurden durch die Thüringer Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Weg eingereicht. Von den für den Veranlagungszeitraum 2020 abschließend bearbeiteten Steuererklärungen wurden damit 72,7 Prozent auf elektronischem Weg eingereicht, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 0,4 Prozentpunkten entspricht. Mit dieser Quote belegt Thüringen den fünften Platz im bundesweiten Länderranking.

Ab 2022 Änderung der Beitragserhebung der VBG

Zur deutschen Sozialversicherung gehörte neben der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung auch die weniger bekannte gesetzliche Unfallversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung werden in Deutschland von derzeit neun branchenspezifischen Berufsgenossenschaften für die gewerbliche Wirtschaft übernommen. Eine dieser Berufsgenossenschaften ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft, kurz VBG.

Die Zuständigkeit der VBG erstreckt sich dabei nicht nur auf „Verwaltungsunternehmen“, sondern auch auf Freiberufler, wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten, sowie Unternehmen der IT-Branche, Werbung oder Bildung. Auch Tourismus- und Zeitarbeitsunternehmen sind Mitglieder der VBG. Insofern ist der VBG-Vorstandsbeschluss zur Umstellung der Erhebung von Beiträgen ab 2022 für viele Unternehmen von Bedeutung.

Bisher wurden die VBG-Beiträge immer nachträglich für das Vorjahr erhoben. Das bedeutete beispielsweise, der gesamte Beitrag für das Geschäftsjahr 2020 wurde im Frühjahr 2021 festgesetzt und in einer Summe zur Zahlung fällig.

Mit Wirkung zum 01.01.2022 hat die VBG auf eine vorschüssige Beitragszahlung umgestellt. Grundlage der Vorschussfestsetzungen für 2022 ist die Beitragsmeldung für das Jahr 2021. Die Vorschüsse werden ab 2022 vierteljährlich zur Quartalsmitte fällig. Eine Besonderheit gilt für Beitragsvorschüsse von weniger als 5.000 EUR/Jahr. In diesen Fällen wird der gesamte Vorschuss in einem Betrag im zweiten Quartal am 15.05. fällig. Die Abrechnung des tatsächlichen Gesamtbeitrags erfolgt dann unter Anrechnung der Vorschüsse mit dem nächsten Beitragsbescheid im Jahr 2023.

Tipp: Der VBG-Vorstandsbeschluss zur Änderung des Systems der Beitragserhebung führt einmalig dazu, dass der Beitrag für das Jahr 2021 nicht erhoben wird. Für bilanzierende Unternehmen, die Mitglied der VBG sind, entfällt somit im Jahresabschluss 2021 einmalig die Grundlage für eine Rückstellung von BG-Beiträgen. Weitere Informationen gibt es auf der Sonderseite der VBG unter www.vbg.de/vorschuss

Überraschungsfund bei Umbau: Umsatzsteuererklärung 1944

Wer alte Immobilien saniert und modernisiert kennt das häufige Problem: Oftmals verbergen sich hinter Trockenbauwänden und Zwischendecken unerwartete Überraschungen. Nicht selten führen unentdeckte Feuchtigkeitsschäden plötzlich zu einem wesentlich höheren Sanierungsaufwand. Auch wir bei Ruschel & Collegen haben diese Erfahrung im Laufe der Jahre schon das eine oder andere Mal erlebt.

Bei unserem aktuellen Projekt, der Sanierung und dem Umbau der Dachgeschossetage unseres Bürohauses in der Goethestraße 22 in Erfurt staunten wir nicht schlecht, was sich unter der Decke unseres Besprechungsraums versteckte! Das was zunächst nach einer primitiven Form von Papierdämmung aussah, entpuppte sich nach erster Analyse als ein historisches Steuerformular. Sofort waren die Erinnerungen an das Jahr 2010 und die Entdeckung eines Exemplars des dritten Rechenbuchs von Adam Ries, der „Practica“ von 1550, wieder da. Damals gelang dem Adam-Ries-Fachwissen e.V., unter anderem mit Unterstützung durch Ruschel & Collegen, die Restaurierung des historischen Rechenbuchs.

So ist es verständlich, dass gerade in einem Steuerbüro das Interesse geweckt wurde, die gefundenen Fragmente noch etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Und tatsächlich: Es handelt sich dabei um ein Formular einer Umsatzsteuererklärung aus dem Jahr 1944! Das Formular ist in der Struktur und dem tabellarischen Aufbau dem aktuellen Vordruck für das Jahr 2022 auffällig ähnlich. Gleich zu Beginn des Formulars wurde der Steuerpflichtige über den Abgabetermin 31.03.1945 belehrt und darauf hingewiesen, dass auch „diejenigen Umsätze angegeben werden müssen, von denen der Unternehmer etwa meinen sollte, sie unterliegen nicht der Steuerpflicht“. Im historischen Kontext kann diese Belehrung wohl als Indiz gedeutet werden, dass Steuertrickserei und Steuerhinterziehung keine Phänomene des 21. Jahrhunderts sind.

Wie dem Formular weiter zu entnehmen ist, wurde auch schon 1944 die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten und vereinbarten Entgelten unterschieden. Allerdings wurde damals, anders als heute, zwischen „ermäßigtem Steuersatz“ (0,5 %), „normalem Steuersatz“ (1,0 % – 2,0%) und „erhöhtem Steuersatz“ (2,5 %) unterschieden.

Es ist schon ein großer Zufall, dass ausgerechnet das Gebäude, welches vor Jahrzehnten vermutlich aus Materialmangel mit Steuerklärungsformularen saniert wurde, heute von einem Steuerbüro genutzt wird. Dem inzwischen 78 Jahre alten Steuerformular sieht man sein Alter deutlich an. Aber trotzdem haben wir es natürlich nicht mit dem Bauschutt entsorgt. Es wird einen repräsentativen Platz in unserem Besprechungsraum „Adam Ries“ im Dachgeschoss unseres Bürohauses bekommen. Übrigens, das 2010 restaurierte historische Rechenbuch des Namensgebers unseres Besprechungsraums wird heute im Bestand des Thüringer Hauptstaatsarchivs in Weimar verwahrt.

 

Unterwegs im Maislabyrinth und Steigerwaldstadion

Im Spätsommer, als es das Infektionsgeschehen noch zuließ, trafen sich unsere Auszubildenden im Erfurter Maislabyrinth für ihr gemeinsames Teamevent. Mit dabei waren auch unsere neuesten Auszubildenden aus dem erstes Lehrjahr. „In so einer lockeren Atmosphäre lernt man sich gleich viel besser kennen und schätzen.“ so Johannes Vogler. Für ihn war es das erste, gemeinsame Teamevent als neuer Teamleiter. „Ohne Herrn Blaurocks jahrelange Arbeit als Teamleiter, wären solche Teamevents in dieser Form wohl nicht möglich.“ bedankt sich Johannes Vogler weiter bei seinem Vorgänger.

Nach dem Feierabend ging es gemeinsam zum Erfurter Maislabyrinth, welches in diesem Jahr sogar als BUGA-Logo angepflanzt wurde. So hatte man hier gleich einen eigenen Bezug zur damals noch stattfindenden Bundesgartenschau. Im Labyrinth selbst ging es darum, einzelne Buchstaben zu finden und diese zu einem Lösungswort richtig zusammen zu fügen. Leider gelang es den Auszubildenden an diesem Tag nicht, das Rätsel zu lösen. Aber auch solche Erfahrungen gehören zum Leben dazu.

Danach ging es mit der Straßenbahn wieder zurück in die Stadt und alle ließen den Tag mit Steaks und Burgern ausklingen. Das gemeinsame Erlebnis sollte aber noch gesteigert werden, denn am Abend fand noch das „kleine“ Thüringen-Derby im Steigerwaldstadion statt. So sportbegeistert, wie unsere Kanzlei ist, ließ es sich eine kleine Abordnung nicht nehmen spontan noch das Oberliga-Spiel von Rot Weiß Erfurt gegen Wacker Nordhausen anzusehen. Mit kurzer Verspätung – schließlich lässt man ein gutes Steak nicht stehen – ging es endlich ins Stadion. „Zum Glück stand es noch 0:0 und kurz nachdem wir unsere Plätze eingenommen hatten fiel das erste Tor für den FC RWE.“ so Tom Kröber. Wie in beinahe jedem Heimspiel wurde die Mannschaft durch zahlreiche Fans unterstützt und kurz nach der Halbzeitpause sprang der Funke auch endgültig auf den Rasen über und die Kicker in Rot Weiß brannten ein regelrechtes Offensiv-Feuerwerk ab. Am Ende konnte ein deutlicher 3:0 Sieg bejubelt werden.

So ein Teamevent zu Beginn des Lehrjahres bietet immer eine gute Möglichkeit zum Kennenlernen der neuen Azubi-Kollegen und zur Verabschiedung der ehemaligen Auszubildenden. Deshalb wird der Tag sicherlich bei allen Beteiligten noch lange in Erinnerung bleiben.

Mit dem Wander-RuC(sack) auf Wandertour

Nachdem das aktuelle Jahr auch bei Ruschel & Collegen (RuC) für alle Mitarbeiter mit zahlreichen persönlichen Einschränkungen verbunden war, hat sich unser Marketing-Team für das nächste Jahr etwas Besonderes ausgedacht. Unter dem Motto „Gemeinsam auf RuC(sack)-Tour 2022“ werden unsere Kollegen, sofern uns die Pandemie keinen Strich durch die Planung macht, von Ihren Wochenendausflügen oder Urlaubsreisen in unserem Newsletter SteuerBares berichten. Eigens dafür statten wir jeden Mitarbeiter mit einen Wanderrucksack aus.

Als kleinen Vorgeschmack gibt es heute schon mal einen Bericht von unserer Kollegin Christiane Roth. Im September verbrachte sie Ihren Urlaub auf der griechischen Insel Kreta. Den nachfolgenden Auszug aus dem Wandertagebuch sowie persönliche Fotos der Wandertour hat sie uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Die Samaria Schlucht (Kreta) ist die längste Trekking-Schlucht in Europa und zugleich auch die Berühmteste von allen. Die Länge der Schlucht erreicht 18 km. Je nach Trekkinggeschwindigkeit benötigt man 4-7 Stunden um von Omalos nach Agia Roumeli zu wandern.

Beginnend bei einer Höhe von 1.250 m am nördlichen Eingang endet sie an den Ufern des libyschen Meeres in Agia Roumeli. Das Highlight und der Höhepunkt der Samaria Schlucht ist die „Eiserne Pforte“ genannte engste Stelle der Samaria Schlucht. Hier beträgt der Abstand der Felswände gerade einmal rund drei Meter.

Es ist schon ein eigenartig-aufregendes Gefühl, durch diese Enge zu gehen, fast schon abenteuerlich.

 

Weihnachtsfrieden der Thüringer Finanzverwaltung

Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes, so die Finanzministerin Heike Taubert. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Thüringer Finanzministerin. In diesem Jahr sehen die Finanzämter vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember von belastenden Maßnahmen ab.

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht. Steuerbescheide werden jedoch auch weiterhin erlassen.

 

 

Die Pflegereform 2021

Eine der wohl markantesten Änderungen der aktuell beschlossenen Pflegereform ist die Verpflichtung zur Tarifzahlung als Zugangsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung. Laut des verabschiedeten Gesetzes müssen ab September 2022 sämtliche Anbieter in der Altenpflege entweder über einen eigenen Tarifvertrag verfügen, oder ein bereits bestehendes Vertragswerk übernehmen.

Dann sind nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen.

Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, wird die Refinanzierung bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhnen gewährleistet.

Gemäß §72 Abs. 3d Satz 3 und 4 SGB XI sind 2022 alle Pflegeeinrichtungen verpflichtet, den Landesverbänden der Pflegekassen die Angaben bezüglich der gewählten Tarifverträge spätestens bis zum Ablauf des 28.2.2022 mitzuteilen. Diese Mitteilung gilt, sofern die Pflegeeinrichtung dem nicht widerspricht, als Antrag auf entsprechende Anpassung des Versorgungsvertrags mit Wirkung zum 1.9.2022.

Dies bedeutet für Unternehmen der Pflegebranche, sich bereits jetzt Gedanken über die Auswahl des passenden Tarifvertrages zu machen. Es sollte ein zu den Vergütungsstrukturen der Einrichtung passenden Tarifvertrag ausgewählt und gemeldet werden.

 

Bei Pflegeeinrichtungen, die nicht tariflich gebunden sind, kann ab dem 1.9.2022 eine Entlohnung der Arbeitnehmer nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden, soweit die Höhe ihrer Entlohnung das regional übliche Entgeltniveau nicht deutlich überschreitet. Eine deutliche Überschreitung des regional üblichen Entgeltniveaus liegt dann vor, wenn die Entlohnung die durchschnittliche Entlohnung für solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um mehr als 10 Prozent übersteigt.

In welcher Höhe entsprechende Zahlungen anerkannt werden, müssten die Pflegekassen regional spätestens im November 2021 bekannt geben.

Bevor also entschieden wird, welcher Tarif konkret angewandt werden soll, ist diese Veröffentlichung des Spitzenverbandes und der Pflegekassen in jedem Fall abzuwarten und in die Auswahl einzubeziehen.

BUGA 2021 – Rückblick mit Ausblick

In diesen Tagen schließt in Erfurt im wahrsten Wortsinn die Gartentür zur Bundesgartenschau 2021. Damit neigt sich auch unsere zweijährige Kooperation dem Ende entgegen. Seit 2019 haben wir als Partner der BUGA 2021 in unseren Print- und Onlinemedien für dieses Großevent in Thüringen geworben.

Zum Abschluss haben gleich vier Teams von Ruschel & Collegen die Gelegenheit genutzt, um die BUGA 2021 im Rahmen von Betriebsausflügen zu besuchen.

Am letzten Augusttag des Jahres verbrachten unser Team Lohnbuchhaltung sowie unser Sekretariatsteam einen gemeinsamen Nachmittag auf dem Erfurter Petersberg. Ein Woche später folgte das Team Jahresabschluss und das Team Wirtschaftsberatung auf dem Gelände des ega-Parks.

Zum Glück meinte es das Wetter an beiden Tagen gut. Bei sommerlichen Temperaturen und blauem Himmel konnte nicht nur das mit 6.000 m² größte Blumenbeet Europas bestaunt werden, sondern auch der grandiose Ausblick über Erfurt und das Umland. Ein weiteres Highlight war die Wüstenlandschaft im Haus Danakil. Auch der Aufstieg zur Zitadelle Petersberg wurde, wie soll es anders sein, mit einer wunderbare Aussicht auf die angelegten Gärten belohnt. Im Festungsgraben konnten die vielen alten und neuen Nutzpflanzen bestaunt und bewundert werden.

Und was bleibt nach 171 Tagen Bundesgartenschau in Erfurt? Unser Fazit lautet: Auch wenn nicht alle Attraktionen der BUGA 2021 erhalten bleiben, so ist die Stadt auf jeden Fall für Touristen und Einwohner aufgewertet worden. Und wir sind stolz, Teil dieser Partnerschaft gewesen sein zu dürfen.

Bilanz der Thüringer Finanzämter 2020

Einmal jährlich veröffentlich das Thüringer Finanzministerium die Bilanz der Finanzämter zum Steueraufkommen, zur Steuerveranlagung und zu Betriebsprüfungen im Freistaat. In Auszügen geben wir die diesjährige Bilanz hier wieder und gewähren einen interessanten Blick in die Thüringer Finanzverwaltung:

Die Thüringer Finanzämter nahmen im Kalenderjahr 2020 insgesamt Steuern in Höhe von 7.397.883.822,53 Euro ein, was einem Rückgang zum Vorjahr um 3,48 Prozent bzw. 266.723.006,56 Euro entspricht. Der Rückgang ist auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Zur Höhe des Gesamtsteueraufkommens tragen die Lohn- und die Umsatzsteuer überproportional bei. Allein die Lohnsteuer, ohne die Einkommensteuer, besitzt mit 44,7 Prozent den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Freistaats. Das Aufkommen der Lohnsteuer belief sich im Jahr 2020 auf 3.311.896.115,80 Euro. Das Lohnsteueraufkommen unterliegt bestimmten Schwankungen im Laufe eines Kalenderjahres. In der Regel sind die Lohnsteuereinnahmen im Dezember und Januar eines Jahres erhöht, da sich in diesen Monaten die Zahlung von Weihnachtsgeld und weiteren Gratifikationen niederschlägt.

Die Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt, wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben und ist für 30,7 Prozent der Thüringer Steuereinnahmen verantwortlich. Das Umsatzsteueraufkommen belief sich im Jahr 2020 auf 2.271.251.382,71 Euro. Im Vorjahr wurden noch 2.456.203.182,65 Euro vereinnahmt.

Der Rückgang der Umsatzsteuereinnahmen ist auf die Corona-Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen und Milderung wirtschaftlicher Folgen zurückzuführen. Sowohl die vorübergehende Schließung vieler Geschäfte als auch die Absenkung der Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent in der zweiten Jahreshälfte belastete das Umsatzsteueraufkommen.

Die Corona-Pandemie hatte in 2020 auch gravierende Auswirkungen auf die Betriebsprüfung. Außenprüfungen konnten zwar weiterhin angeordnet werden und fanden, soweit erforderlich, in angepasster Art und Weise statt. Die Finanzämter waren im Vorfeld jedoch angehalten die aktuelle Situation und die Belange der zu prüfenden Unternehmen sowie gesundheitliche Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Bei den stark von der Corona-Krise betroffenen Branchen konnten daher kaum Prüfungen durchgeführt werden. Ebenfalls verzögerte sich die Prüfungstätigkeit über das gesamte Jahr, da Prüfungshandlungen im Unternehmen teilweise nicht oder nur stark eingeschränkt möglich waren. Die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen machten sich damit deutlich bei der Anzahl der Prüfungsabschlüsse bemerkbar.

Im Rahmen der Hauptbetriebsprüfung wurden im vergangenen Jahr 1.436 Betriebe geprüft. Die Amtsbetriebsprüfung, zuständig für Klein- und Kleinstbetriebe in den Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaft, prüfte weitere 959 Betriebe.

Je eingesetztem Prüfer bzw. Prüferin wurden in der Hauptbetriebsprüfung im Jahr 2020 steuerliche Mehrergebnisse von 388.325 Euro erzielt. Ein in der Amtsbetriebsprüfung eingesetzter Prüfer sorgte durchschnittlich für Mehrergebnisse von 220.953 Euro. Die ca. 300 Thüringer Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen erzielten somit im Jahr 2020 ein steuerliches Mehrergebnis von insgesamt rund 60 Millionen Euro (Vorjahr: 77 Millionen Euro).