Steuerberater in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertretungsberechtigt

Steuerberater dürfen ihre Mandanten gegenüber Städten und Gemeinden auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten, und zwar gerichtlich, wie auch in früheren Verfahrensstadien, wie z. B. in Widerspruchsverfahren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es widersprach damit Entscheidungen unterer Instanzen.

Die klagenden Steuerberater betreuten verschiedene Fremdenverkehrsbetriebe in Steuersachen und machten zusätzlich die erforderlichen Angaben zu den Fremdenverkehrsbeiträgen. Zwischen der Stadtverwaltung und den Steuerberatern war umstritten, ob die Steuerberater berechtigt waren, Widersprüche gegen Beitragsbescheide für ihre Mandanten einzulegen. Dies bejahte nun das oberste deutsche Verwaltungsgericht: Da Steuerberater aufgrund gesetzlicher Vorschrift berechtigt seien, Mandanten in entsprechenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten, seien sie es ‑ ohne Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz ‑ auch in vorgelagerten Verfahrensstadien. Insofern handele es sich um eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubte Nebenleistung.

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